Lex Roma
An dieser Stelle kann die Soundcollage angehört werden. Innerhalb unseres Romaprojekt haben Jugendliche unter Leitung von Doga Sagsöz Soundcollagen erstellt. Diese ist der künstlerische Beitrag zum Thema Zuwanderung aus Südosteuropoa, welches Thema innerhalb der Projektwerkstätten war.
Warum Roma weitestgehend unbekannt sind und warum dies dennoch keinen geheimnisvollen Umständen zu verschreiben ist, erkannten wir recht schnell:
„Sinti und Roma leben in den meisten Ländern Europas und auch auf anderen Kontinenten. Die Kulturen sind vielfältig. Zudem sind sie eng mit den Kulturen ihrer jeweiligen Heimatländer verwoben.“ (BpB)
Nur die, die sich selbst den Roma zugehörig fühlen, dürfen sich auch als solche benennen.
Die Mehrzahl der Sinti und Roma in Deutschland sind seit vielen Generationen deutsche Mitbürger mit allen Rechten und Pflichten.
Auch in Südosteuropa sind Roma in allen Gesellschaftsschichten vertreten. Doch aufgrund struktureller Ausgrenzung geht es der Mehrheit dieser Minderheit sehr schlecht. Hierbei sind spezifische Umstände in den jeweils verschiedenen Ländern zu berücksichtigen.
Menschen aus Bulgarien, Rumänien, Kroatien, Tschechien, Ungarn können sich im Rahmen der EU-Freizügigkeit mit einem gültigen Personalausweis drei Monate in Deutschland aufhalten. Danach ist die Freizügigkeit an den Aufenthaltszweck gekoppelt und gilt für
– Arbeitnehmer/innen
– Auszubildende und
– selbständig Erwerbstätige (Sozialversicherungspflicht bleibt beim Selbständigen)
Erst ein fünfjähriger Aufenthalt berechtigt zum Daueraufenthaltsrecht.
Alle anderen sind weitestgehend von Sozialleistungen ausgeschlossen.
Die meisten Menschen kommen gar nicht erst aus ihrem Land heraus.
Das gilt insbesondere für Menschen aus Nicht-EU-Ländern.
Viele leben aufgrund von Krieg und Verfolgung im Status der Duldung. Duldung ist die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung.